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Institut für bewohnerfreundliche Stadtplanung

Dortmund

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Checkliste für
Spielplätze

Checkliste für Spielplätze

Die Sicherheit darf nie zu kurz kommen – schon gar nicht auf dem Spielplatz. Haken Sie nach: mit unserer Checkliste „Sicherer Spielplatz“.

Der Zugangsbereich
  • Bei verkehrsreichen Straßen oder anderen objektiven Gefahrenquellen müssen Abgrenzungen vorhanden sein, z.B. Barrieren, selbstschließende Tore.

  • Gibt es ein Hinweisschild in Piktogrammform mit Notrufnummer und Verantwortlichkeiten?

Umzäunungen, Einfriedungen, Bepflanzungen
  • Sind die Zaun-Enden ungefährlich, d.h. ohne Spitzen und scharfkantige Teile?

  • Die Zaunhöhe sollte ca. 1 m betragen; im Ballspielbereich mind. 4m.

  • Die Zäune sollten nicht erkletterbar sein.

  • Gibt es ausreichende Schattenplätze?

  • Auf dem Spielplatz dürfen keine giftigen oder andere gefährliche Pflanzen vorhanden sein.

Der Untergrund
  • Unter 60 cm Fallhöhe ist als Untergrund auch Beton oder Asphalt zulässig, Fallhöhen von mehr als 3 m sind nach aktueller Norm nicht zulässig.

  • Haben die Rasenflächen ein gepflegtes Erscheinungsbild? Eine Rasenbepflanzung unter Spielgeräten ist nach der aktuellen Norm nur zulässig, wenn die Fallhöhe max. 1,5 m beträgt.

  • Sind Sand und Kies frei von Verunreinigungen durch Hunde-, Katzenkot, Glasscherben oder Unrat?

  • Rindenmulch und Hackschnitzel sollten nicht zu stark komprimiert sein oder gar beginnende Fäulnisbildung aufweisen. Rindenmulch darf wegen der erhöhten Fäulnisgefahr nie in direktem Kontakt mit den hölzernen Standpfosten der Spielgeräte stehen.

  • Fallschutzbeläge sollten keine hoch stehenden Stoßkanten haben.

  • Die Fallschutzflächen (ca. 2 m um jedes Gerät) müssen frei von allen baulichen Gegenständen sein.

Die Ausstattung
  • Sind ausreichende Sitzgelegenheiten vorhanden?

  • Alle Sitzgelegenheiten sollten fest mit dem Untergrund verbunden sein (Kippgefahr).

  • Sitzbretter und Lehnen von Bänken dürfen nicht locker sein (Quetschgefahr).

  • Werden die Mülleimer regelmäßig geleert?

Die Spielgeräte allgemein
  • Der Geräte-Hersteller sollte bekannt sein.

  • GS Prüfzeichen (geprüfte Sicherheit der Geräte) sollten vorhanden sein.

  • Jegliche Beschädigung oder fehlende Teile deuten auf einen Sicherheitsmangel hin.

  • Geräte aus Metall benötigen einen Schutzanstrich, der keinen Rost aufweist. (Ausnahme Edelstahl oder Verzinkung)

  • Holzgeräte dürfen keine vorstehenden Gewinde-Enden, Schrauben oder Nägelköpfe haben. Bauteile dürfen zudem nicht lose oder defekt sein; das Holz darf keine Splitter aufweisen. Risse dagegen müssen nicht unbedingt eine Gefahr bedeuten.

  • Besondere Vorsicht bei erkennbarer Fäulnisbildung: Die Schwachpunkte sind horizontal liegende Hölzer, nicht abgedeckte Schnittflächen (z. B. obere Enden von Standpfosten) und der Kontaktpunkt zum Untergrund

  • Kunststoffgeräte, insbesondere Rutschen, dürfen keine verschlissene Kunststoffschicht haben.

  • Seile und Taue: Sind die Endverbindungen der Seile in Ordnung (nicht verschlissen)? Sind die Decklitzen – meist aus Kunststoff – nicht aufgerissen (kein offen liegender Drahtkern!)?

  • Öffnungen müssen bestimmte Maße haben. Als Richtlinie kann man sich einfach merken: Alle Körperteile, z. B. Finger oder Kopf, die ein Kind in eine Öffnung stecken kann, muss es problemlos wieder herausziehen können.

Die Spielgeräte typbezogen
  • Schaukeln. Sind die Endverbindungen (letzte Kettenglieder am Sitz und am Gelenk) ohne Verschleißerscheinungen und die Schaukelbretter in gutem Zustand?

  • Rutschen. Die Rutsche darf keinerlei Spalten aufweisen, in der sich Kordeln oder Bekleidungsteile einziehen könnten! (Achtung: Keine Kordeln an der Kinderkleidung – Strangulationsgefahr!)

  • Ist das Rutschblech so fest mit den Wangen verbunden, dass auch unter Last kein Spalt zwischen Wange und Rutschblech entsteht? Ist das Ende der Rutsche nicht zu hoch über dem Boden (max. 35 cm zulässig)?

  • Karussells. Es darf kein Wackeln des Karussells auf der Achse spürbar sein (weist auf ein ausgeschlagenes Lager hin).

  • Wippen müssen über eine ausreichende Endanschlag-Dämpfung verfügen, sie dürfen nicht ungebremst auf den Boden aufschlagen. Das Lager darf zudem nicht ausgeschlagen sein, sonst kann es zu Quetschstellen kommen. Die Wippe darf beim seitlichem Drücken nicht hin und her wackeln.

  • Seilbahnen. Ist der Sitz der Seilbahn unbeschädigt? Beträgt der Abstand des Sitzes zum Untergrund unter Last mind. 40 cm? Der Abstand zwischen Sitz und Seil muss außerdem 2,10 m betragen, damit Kinder auch im Stehen nicht an das Seil gelangen können.

  • Wasserspielbereiche. Das Wasser darf nicht tiefer als 40 cm sein. Ein sicherer Zu- und Abgang muss möglich sein. Die Neigung des Bodens sollte 6 % nicht übersteigen und der Boden muss rutschhemmend sein.

Zum Hintergrund

Betreiber von Spielplätzen sind verpflichtet, regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Zu überprüfen sind die allgemeine Sauberkeit der Spielanlagen sowie die Wartung und Pflege der Böden, der Bepflanzung und der Geräte. Der Abstand der Kontrollen richtet sich nach der Intensivität der Nutzung bzw. der Verschmutzung. Bei Bedarf ist täglich zu kontrollieren, bei wenig genutzten Anlagen kann auch ein 14-tägiger Abstand ausreichend sein.

Der Zustand einiger Anlagen zeigt jedoch, dass nicht alle Betreiber verantwortungsvoll mit ihrer Pflicht umgehen: Prüfungen finden nicht oder nicht in den notwendigen Intervallen statt, oder erkannte Mängel werden nicht umgehend behoben.

Ob auf „Ihrem Spielplatz“ alles in bester Ordnung ist, können Sie schnell an wenigen Punkten erkennen. Unsere Check-Liste wird Ihnen helfen, typische und häufige Mängel aufzudecken. Mangelhafte Geräte sollten in jedem Fall gemieden werden. Informieren Sie den Betreiber! Der Betreiber ist verpflichtet, Mängel umgehend zu beseitigen.

Grundsätzliches zu diesem Themenbereich
  • Grundgedanke bei der Sicherheit auf Spielplätzen ist nicht die Vermeidung jeden Risikos, sondern der Ausschluss jeden nicht kalkulierbaren Risikos.

  • In Deutschland gilt für Spielplätze grundsätzlich die „Aufsichtspflicht der Eltern“ für alle Kinder bis drei Jahre.

  • Diese Regeln gelten für alle Spielplätze oder Spielgeräte, die öffentlich zugänglich sind, also auch für den Spielplatz am Restaurant oder im Wildpark.

  • Es gibt keine Verpflichtung zur Prüfung von Spielplätzen durch den TÜV oder eine vergleichbare Stelle, die Prüfung ist Aufgabe des Betreibers.

  • Diese Checkliste gilt auch für Schulhöfe

Weitere Informationen zum Thema "Sicherer Spielplatz"

Firma FHS-Holztechnik (externer Link)

Firma Spielgeräte Richter (externer Link)

Handbuch der Firma Eibe (pdf, externer Link)

DIN Taschenbuch 105 des Beuth Verlags Berlin, enthält alle Normen für Spielplätze, 69 €